Unter Mediation versteht man ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung. Die zerstrittenen Parteien werden durch eine objektive dritte Person, den Mediator, zu einer Problemlösung geführt, die die Bedürfnisse aller Beteiligten widerspiegelt. Der Streitschlichter leitet dabei lediglich das Verfahren und trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich der Auseinandersetzung.
Als Anwalt für Arbeits- und Mietrecht sowie zertifizierter Streitschlichter verfüge ich über praktische Erfahrungen im Bereich der Mediation, besonders im Bereich von Arbeitskonflikten. Das Konfliktmanagementverfahren ist in erster Linie eine bewährte Alternative zu kostspieligen und Nerven zerrenden Gerichtsverhandlungen.
Juristen, die als Streitschlichter tätig sind, dürfen laut Berufsordnung für Rechtsanwälte jedoch nur dann als Mediatoren bezeichnet werden, wenn sie eine geeignete anerkannte Ausbildung absolviert haben. Mediation hat sich als ein Teilabschnitt innerhalb der juristischen Tätigkeit etabliert.
kostengünstig, nachhaltig und effizient. Ein professioneller Streitschlichter folgt während des Verfahrens der Mediation einem bestimmten Konzept.
Das Einschalten eines Mediators ist unter anderem dann hilfreich, wenn
Wenn Sie Ihre miet- oder arbeitsrechtlichen Konflikte lieber außergerichtlich lösen wollen, dann ist Mediation das richtige Konzept für Sie. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Beratungstermin.